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Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen |
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Was ist mit den sogenannten Kampfhunden ? |
Die
von den Verwaltungsbehörden in der Anlage I und II aufgelisteten Hunde waren
Grundlage, bestimmte Hunde als "Kampfhunde" zu bezeichnen. Im Laufe der Jahre haben die
verschiedenen Bundesländer daraus eigene Verordnungen entwickelt.
So gilt z.B. in Hamburg die allgemeine Versicherungspflicht für alle
Hunde, in NRW gilt die Versicherungspflicht nur für Hunde ab 20 kg Körpergewicht und/ oder
40 cm Größe. Obwohl landläufig weiter hin von "Kampfhunden"
gesprochen wird, heissen sie nun: "als gefährlich zu betrachtende Hunde,"
dazu zählen auch Mischlinge der ersten Generation, bei denen ein Elternteil den
genannten Kampfhunden zugeordnet
wird. Jede Versicherungsgesellschaft
hat ihre eigene Liste, aus denen hervorgeht, welche Tiere
sie nicht versichern (das sind dann so genannte Kampfhunde). Die Zuordnung der nicht von
der Versicherung akzeptierten Tiere ist von
Gesellschaft zu Gesellschaft völlig unterschiedlich.
Es gibt eine Gesellschaft,
bei der stehen nur noch 3 Tierrassen auf dem Index, eine Gesellschaft nimmt
sogar alle Tiere an.
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