Tierversicherungen   Claudius Ortmann
     
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    Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen

                     Was ist mit den sogenannten Kampfhunden ?

ohne SubstanzDie von den Verwaltungsbehörden in der Anlage I und II aufgelisteten Hunde waren Grundlage, bestimmte Hunde als "Kampfhunde" zu bezeichnen. Im Laufe der Jahre haben die verschiedenen Bundesländer daraus eigene Verordnungen entwickelt. So gilt z.B. in Hamburg die allgemeine Versicherungspflicht für alle Hunde, in NRW  gilt die Versicherungspflicht nur für Hunde ab 20 kg Körpergewicht und/ oder 40 cm Größe. Obwohl landläufig weiter hin von "Kampfhunden" gesprochen wird, heissen sie nun: "als gefährlich zu betrachtende Hunde," dazu zählen auch Mischlinge der ersten Generation, bei denen ein Elternteil den genannten Kampfhunden  zugeordnet wird. Jede  Versicherungsgesellschaft hat ihre eigene Liste, aus denen hervorgeht, welche Tiere sie nicht versichern (das sind dann so genannte Kampfhunde). Die Zuordnung der nicht  von der Versicherung akzeptierten Tiere ist  von Gesellschaft zu Gesellschaft völlig unterschiedlich.  Es gibt  eine Gesellschaft, bei der stehen nur noch 3 Tierrassen auf dem Index, eine Gesellschaft nimmt sogar alle Tiere an.  

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