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Tierversicherungen Claudius Ortmann Seit 1964 unabhängige Vermittlung |
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Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen |
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Was ist bei einer Kündigung mit der gezahlten Prämie ? |
Kündigt nach einem Versicherungsfall der Versicherungsnehmer,
so gebührt dem Versicherer die volle Jahresprämie,
d.h., der Kunde bekommt nichts zurück.
Die überzahlte Prämie ist futsch.
Kündigt die Versicherung nach einem Schaden, so muss sie die anteilige Prämie dem Versicherten erstatten.
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