Tierversicherungen   Claudius Ortmann
     
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Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen

                   Wie ist das mit der Prämienangleichungsklausel ?

Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt zum 01.Juli eines Jahres, um welchen Prozentsatz sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zugelassenen Haftpflichtversicherer im vergangenen Jahr gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat.

Der ermittelte Prozentsatz wird auf die nächstniedrigere durch 5 teilbare Zahl abgerundet.

Im Falle der Erhöhung kann der Versicherer, im Falle der Minderung muss der Versicherer seine Prämien entsprechend dem Prozentsatz angleichen.

Liegt die Prozentangleichung unter 5 %, so entfällt eine Beitragsangleichung.

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