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Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen |
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung – was ist das ? |
Wird
durch ein Tier ein Mensch verletzt, getötet oder eine Sache beschädigt, so
haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §833 (BGB §833) der Tierhalter für
den Schaden. Schäden, die ein Hund oder ein Pferd verursachen, sind über eine
Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Unabhängig davon, ob Sie ein
Mitverschulden trifft oder nicht, Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen in
voller Höhe und unbegrenzt, daher ist der Abschluss einer Tierhalter-
Haftpflichtversicherung dringend angeraten.
Der Halter eines Tieres weiss, wie leicht ein Tier einen Dritten verletzen
oder einen Verkehrsunfall auslösen kann. Schon bei dem Anschein des Hundes, auf
die Strasse laufen zu wollen, kann ein Autofahrer durch ein Ausweichmanöver
einen gewaltigen Schaden verursachen.
Die Tierhalter- Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe
Sie für den Schaden haften müssen und übernimmt die finanzielle
Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist und wehrt gegen
Sie unberechtigt erhobene Schadensersatz-
ansprüche notfalls unter Wahrnehmung
eines Gerichtes ab.
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