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Tierversicherungen Claudius Ortmann Seit 1964 unabhängige Vermittlung |
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Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen |
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Was ist wenn ich das Tier nicht mehr habe ? |
Wenn Sie während der Vertragslaufzeit das Tier nicht mehr haben,
so spricht man vom „Wagniswegfall “.
Weisen Sie diesen Wagniswegfall der Versicherung nach, (Bescheinigung des Tierarztes bei Tod / Nottötung),
Abmelden des Hundes beim Steueramt, (Abrechnung der Hundesteuer / Bescheid des Steueramtes).
Verkauf oder Schenkung, (Vertrag).
Auswanderung, (Emigrationsurkunde), dann wird der Vertrag aufgehoben und abgerechnet.
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