Tierversicherungen   Claudius Ortmann
        
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Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen

                   Was ist wenn ich das Tier nicht mehr habe ?

ohne SubstanzWenn Sie während der Vertragslaufzeit das Tier nicht mehr haben, so spricht man vom „Wagniswegfall “.

Weisen Sie diesen Wagniswegfall der Versicherung nach, (Bescheinigung des Tierarztes bei Tod / Nottötung),

Abmelden des Hundes beim Steueramt, (Abrechnung der Hundesteuer / Bescheid des Steueramtes).

Verkauf oder Schenkung, (Vertrag).
Auswanderung, (Emigrationsurkunde), dann wird der Vertrag aufgehoben und abgerechnet.

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