Tierversicherungen   Claudius Ortmann
        
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Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen

                  Was kostet eine Tierversicherung ?

ohne SubstanzDie zu zahlende Jahresprämie für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung beinhaltet zunächst den gesetzlichen
Versicherungssteueraufschlag derzeit noch 19 % - und ggfs. den Ratenzuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise.
Dieser kann bis zu 8 % Zuschlag bei monatlicher Zahlungsweise betragen. Zieht man diese Aufschläge von der
Jahresprämie ab, erhält man die Nettoprämie.
Die Nettoprämie basiert auf der unterschiedlichen Kalkulation einer jeden Versicherungsgesellschaft und fällt
dementsprechend völlig unterschiedlich aus. Auswirkungen auf die Nettoprämie haben zunächst die Tierart:
Hund oder Pferd sowie die Menge der zu versichernden Tiere (Mengenrabatt). 
Daher muss bei Hunden zwingend die Rasse, bei Mischlingen die Rasse beider Elterntiere angegeben werden,
- der Berufszugehörigkeit des Antragsteller, hier: - Angehörige des Öffentlichen Dienstes, - oder das Alter des Versicherungsnehmers
(Rentner) - der Mitgliedschaft in einem Hundesportverein, - der Mitgliedschaft in einem Reit- und Fahrverein, - der gewählten
Deckungssummen, nach dem Verwendungszweck der Pferde,
Aufzuchtspferd bis zum Alter von 3 Jahren darf nicht geritten werden oder Gnadenbrotpferd darf nicht geritten werden.
Auswirkung auf die Hunde-Haftpflichtprämie kann ferner haben, ob der Hund die Begleithundeprüfung abgelegt hat oder
ob der Hund (Kampfhund) den Wesenstest bestanden hat.

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