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Tierversicherungen Claudius Ortmann Seit 1964 unabhängige Vermittlung |
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Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen |
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Was kostet eine Tierversicherung ? |
Die
zu zahlende Jahresprämie für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung beinhaltet
zunächst den gesetzlichen
Versicherungssteueraufschlag derzeit noch 19 % - und
ggfs. den Ratenzuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise.
Dieser kann bis zu 8 %
Zuschlag bei monatlicher Zahlungsweise betragen. Zieht man diese Aufschläge von
der
Jahresprämie ab, erhält man die Nettoprämie.
Die Nettoprämie basiert auf der unterschiedlichen Kalkulation einer jeden
Versicherungsgesellschaft und fällt
dementsprechend völlig unterschiedlich aus.
Auswirkungen auf die Nettoprämie haben zunächst die Tierart:
Hund oder Pferd sowie die Menge der zu versichernden Tiere (Mengenrabatt).
Daher muss bei Hunden zwingend die Rasse, bei Mischlingen die Rasse beider
Elterntiere angegeben werden,
- der Berufszugehörigkeit des Antragsteller, hier: - Angehörige des Öffentlichen
Dienstes, - oder das Alter des Versicherungsnehmers
(Rentner) - der
Mitgliedschaft in einem Hundesportverein, - der Mitgliedschaft in einem Reit-
und Fahrverein, - der gewählten
Deckungssummen, nach dem Verwendungszweck der
Pferde,
Aufzuchtspferd bis zum Alter von 3 Jahren darf nicht geritten werden oder
Gnadenbrotpferd darf nicht geritten werden.
Auswirkung auf die Hunde-Haftpflichtprämie kann ferner haben, ob der Hund die
Begleithundeprüfung abgelegt hat oder
ob der Hund (Kampfhund) den Wesenstest
bestanden hat.
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